Richtlinie zur Reisekostenerstattung für Externe
Reisekosten von Externen werden erstattet, sofern diese vertraglich geregelt sind. Sofern keine vertragliche Regelung besteht, bedarf es einer vorherigen formlosen Genehmigung per E-Mail. In beiden Fällen sind die voraussichtlichen Kosten dem Projektverantwortlichen zu nennen.
Für die Abrechnung ist das Reisekostenformular für Externe einzureichen.